Physiotherapie in Schwerte
Physiotherapie-Hausbesuche in Schwerte
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht zu uns in die Praxis kommen kannst, kommen wir zu dir: FC Physio bietet Physiotherapie als Hausbesuch in Schwerte an – damit deine Therapie auch dann weitergeht, wenn der Weg zu uns gerade zu beschwerlich ist.
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Wann ist ein Hausbesuch möglich?
Ein Hausbesuch ist möglich, wenn deine Ärztin oder dein Arzt ihn auf dem Rezept verordnet. Das ist der Fall, wenn du die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen kannst – zum Beispiel:
- nach einer Operation, solange du noch nicht wieder mobil bist
- bei eingeschränkter Gehfähigkeit oder erhöhter Sturzgefahr
- bei neurologischen Erkrankungen, etwa nach einem Schlaganfall
- bei Pflegebedürftigkeit
Wie läuft ein Hausbesuch ab?
Ruf uns an oder schick uns eine Anfrage mit deiner Adresse und deinem Rezept – wir melden uns schnellstmöglich und stimmen die Termine mit dir ab.
Ein Vorteil: Wir üben genau dort, wo du dich im Alltag bewegst – etwa das sichere Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen in deiner Wohnung.
Was kostet ein Hausbesuch?
Ist der Hausbesuch auf deinem Rezept verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Behandlung und Hausbesuch. Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Behandlungskosten plus 10 € je Rezept – sofern keine Befreiung vorliegt.
Wo finde ich FC Physio in Schwerte?
Unsere Praxis liegt in der Margot-Röttger-Rath-Straße 1 in 58239 Schwerte.
- 2 Stunden kostenlos parken mit Parkscheibe auf dem REWE-Parkplatz
- vom Parkplatz über den REWE-Eingang in die untere Etage – per Treppe oder Aufzug; unser Haupteingang liegt an der Beckestraße
- Öffnungszeiten: Mo–Do 8–19 Uhr, Fr 8–13 Uhr
- telefonisch erreichbar Mo–Fr 8–12 Uhr unter 02304 – 9765161
Aktive Therapie, Langfristige Erfolge
Deine Gesundheit, unsere Mission.
Du brauchst Physiotherapie zu Hause? Schick uns deine Anfrage mit deiner Adresse – wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
TERMIN ANFRAGENHausbesuche
Häufige Fragen
Ja. Auf dem Rezept muss der Hausbesuch ausdrücklich verordnet sein. Andernfalls darf die Behandlung nur in der Praxis stattfinden.
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